Wichtige Hinweise zu den Teilnahmebedingungen des LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreises Mecklenburg-Vorpommern

Alle verwendeten Quellen sowie alle Institutionen und Personen, die die Arbeit unterstützt haben, müssen genannt werden. Bilder, die in der schriftlichen Fassung veröffentlicht werden, müssen Quellenangaben enthalten. Bilder sind mit Quelle und Namen des Fotografen zu versehen. Vor der Veröffentlichung der Bilder sollten sich die Teilnehmer die Genehmigung des Fotografen (bzw. der Agentur), der die Bildrechte besitzt, sowie zusätzlich die der abgebildeten Person bzw. der zuständigen Institution einholen. Jede Veränderung eines Fotos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Mit der Unterschrift des Bewerberbogens versichern die Teilnehmer bzw. Gruppensprecher (bei Minderjährigen unterschreibt ein Erziehungsberechtigter),

  • dass sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs anerkennen,
  • dass sie das angemeldete Projekt selbstständig angefertigt haben,
  • dass alle verwendeten Quellen sowie alle unterstützenden Unternehmen, Institutionen bzw. Personen und die Art der Unterstützung in der schriftlichen Dokumentation des Wettbewerbsprojektes aufgeführt sind,
  • dass die Fotos für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LUDWIG-BÖLKOWTechnologiepreises Mecklenburg-Vorpommern sowie für weitere Verwendungszwecke in direktem Zusammenhang mit dem Wettbewerb genutzt und weitergegeben werden dürfen und z.B. auf der Internetseite der IHKs in M-V und der Landesregierung eingestellt werden.

Wird beim Wettbewerb eine Erfindung präsentiert, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Eine Erfindung ist unbedingt vor der ersten Präsentation zum Patent anzumelden! Nur ein Gebrauchsmusterschutz kann noch sechs Monate nach der ersten Präsentation erworben werden.

Mit der Teilnahme an der Preisverleihung stimmt der Bewerber der Veröffentlichung seines Projektes oder Teilen des Projektes im Rahmen der begleitenden Berichterstattung zu. Eingereichte Ausschreibungsunterlagen, Skizzen o.ä. sind davon ausgenommen und werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weiter gegeben.